Veranstalter
Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern
Veranstaltungsnummer
20-Z-00440
Termin
16.04.2020 00:00
Ende letzter Tag
11.09.2020 00:00
Anmeldung bis
unbekannt
Buchungsstatus
noch 6 freie Plätze
Voraussetzungen |
Grundvoraussetzung ist die Absolvierung der Basisausbildung. Vor Lehrgangsbeginn senden Sie bitte folgende Unterlagen postalisch an die Geschäftsstelle des LFV zu Händen von Herrn Andreas Törl:
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 3 Monate), einen Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Verein des DFB; einen DRK-Schein nicht älter als 2 Jahre und ein ärztliches Zeugnis über die sportliche Tauglichkeit (nicht älter als 3 Monate).
Für Teilnehmer, die innerhalb der letzten zwei Jahre im Rahmen einer Basis- oder Modulausbildung die entsprechenden Nachweise eingereicht haben, sind keine erneuten Nachweise erforderlich.
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Inhalte |
Das Modul Kinder umfasst 40 Lehreinheiten.
Inhalte des Moduls Kinder sind: - Planung und Aufbau von Trainingseinheiten
- Koordinationstraining - Wissen für die Altersbereiche Bambini bis E-Junioren
- Anforderungen, Aufgaben und pädagogische Leitlinien eines Kindertrainers -
Techniktraining im Kinderfussball (Leitbilder und Methodik)
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Ziele |
Das Vermitteln von fachspezifischen Inhalten für die Altersbereiche der Bambini
bis E-Junioren. Nach Teilnahme an der Basisausbildung und zwei weiteren Modulen, können sich die Teilnehmer für die C-Lizenz-Prüfung annmelden. Hierbei ist zu beachten, dass nur folgende
Modulkombinationen zulässig sind: Kinder/Jugend; Kinder/Erwachsene; Jugend/
Erwachsene; Jugend/Torhüter und Erwachsene/Torhüter. |
Zielgruppe |
Trainer ohne Lizenz mit den Zielen Teamleiter oder C-Lizenz im Bereich Kindertraining |
Hinweis |
Die Lehrgangsgebühren überweisen Sie bitte nach Rechnungslegung auf das
Konto des LFV. Bei Abmeldung des Teilnehmers innerhalb von einer Woche vor
Lehrgangsbeginn oder unentschuldigtem Fernbleiben vom Lehrgang hat der
Verein des betreffenden Teilnehmers eine Kostenpauschale von 50,00 € und
gegebenenfalls durch die Absage entstandene Stornierungskosten an den Verband
zu entrichten. Eine volle Rückerstattung ist nur bei Vorlage eines Krankenscheines
möglich ( §27 Lizenzgebühren-Finanzordnung LFV). Ausnahmeregelungen werden
nur im nachgewiesenen Krankheitsfall gemacht (Kopie Krankenschein). Haben
Sie bis zum angegebenen Zahlungstermin nicht überwiesen behält sich der
LFV M.-V. vor, Sie vom Lehrgang auszuschließen. Für den gesamten Lehrgang
besteht Teilnahmepflicht. Ausnahmen sind schriftlich beim Verbandssportlehrer des
Landesfußballverbandes-Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen. |
Methode |
Ausbildung mit Theorie und Praxis und Hospitation (Trainingsbeobachtung) |
Veranstaltungsort
Landesfußballverband MV, Kopernikusstr. 17a, 18057 Rostock
Ansprechpartner
Andreas Törl, E-Mail: andreas.toerl@lfvm-v.de