Veranstalter
Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern
Veranstaltungsnummer
18-Z-00870
Termin
23.03.2018 17:00
Ende letzter Tag
28.03.2018 16:00
Anmeldung bis
09.02.2018
Buchungsstatus
noch 15 freie Plätze
Voraussetzungen |
Torhüter der A-Junioren und B-Junioren Verbandsliga; Torhüter unter 30 Jahren
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis senden Sie bitte postalischan die Geschäftsstelle des LFV zu den Händen des Geschäftsführers Herrn Dankert oder den Herrn Turowski.
Sendung bitte persönlich an die o. g. Personen. |
Inhalte |
Das Modul Torhüter umfasst 45 Lerneinheiten. Am Ende findet eine Prüfung (bestehend aus einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Lehrprobe) statt.
Inhalte des Moduls Torhüter sind:
- Anforderungsprofil eines modernen Torhüters
- Stellungsspiel
- Koordinationstraining
- Konditionstraining
- Videoanalyse
- 1 gegen 1 - Verhalten; Regelkunde
- Techniktraining (Leitbilder und Methodik) |
Ziele |
Das Vermitteln von fachspezifischen Inhalten für das Torhütertraining aller Altersklassen
Mit Abschluss der Basisausbildung und einem ausgewählten Modul erhält der Trainer die Anerkennung als Teamleiter für den Bereich des ausgewählten Moduls. (z. B. Teamleiter Torhüter)
Wird ein zweites Modul erfolgreich absolviert erhält der Trainer dann die C-Lizenz. Hierbei ist zu beachten, dass nur folgende Modulkombinationen zulässig sind: Kinder/Jugend; Kinder/Erwachsene;
Jugend/Erwachsene; Jugend/Torhüter und Erwachsene/Torhüter.
Die bisher ausgestellten Teamleiterlizenzen werden mit der Basisausbildung und dem Modul Kinder oder Jugend anerkannt und bilden die Grundlage für folgende Modulkombinationen:
- Kinder/Jugend
- Kinder/Erwachsene
- Jugend/Erwachsene
- Jugend/Torhüter |
Zielgruppe |
Torhüter der A-Junioren und B-Junioren Verbandsliga; Torhüter unter 30 Jahren |
Hinweis |
Die Lehrgangsgebühren überweisen Sie bitte nach Rechnungslegung auf das Konto des LFV. Die Gesamtgebühren betragen 50,00 € und der Lehrgang ist mit ÜN geplant.
Bei Abmeldung des Teilnehmers innerhalb von einer Woche vor Lehrgangsbeginn oder unentschuldigtem Fernbleiben vom Lehrgang hat der Verein des betreffenden Teilnehmers eine Kostenpauschale
von 50,00 € und gegebenenfalls durch die Absage entstandene Stornierungskosten an den Verband zu entrichten.
Eine volle Rückerstattung ist nur bei Vorlage eines Krankenscheines möglich.( §27 Lizenzgebühren-Finanzordnung LFV) Ausnahmeregelungen werden nur im nachgewiesenen Krankheitsfall gemacht (Kopie Krankenschein).
Haben Sie bis zum angegebenen Zahlungstermin nicht überwiesen behält sich der LFV M.-V. vor, Sie vom Lehrgang auszuschließen.
Für den gesamten Lehrgang besteht Teilnahmepflicht. Ausnahmen sind schriftlich beim Versportlehrer des Landesfußballverbandes-Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen. |
Methode |
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Veranstaltungsort
Jugendherberge Malchow, Platz der Freiheit 3, 17213 Malchow
Ansprechpartner
Birger Lipp, E-Mail: birgerundantje@gmx.de