Inhalte
• Spiel, Spaß und Fußball pur stehen im Mittelpunkt der BFV-Camps.
• Unter Anleitung von lizenzierten Torwarttrainern nehmen die Kinder an einem interessanten Programm zur Verbesserung ihrer technischen sowie spielerischen Fußball- und Torwartfähigkeiten teil.
• Täglich werden zwei bis drei Trainingseinheiten mit torwartspezifischen Inhalten angeboten.
• Blitzschnelles Reagieren, sicheres Fangen, perfektes Abspringen, modernes Mitspielen, schnelles Abrollen, tolles Stellungsspiel und präzises Abwerfen. In den BFV-Torwartcamps in der Sportschule Oberhaching setzen unsere lizenzierten und qualifizierten Torwarttrainer genau an diesen Punkten an.
• Attraktive und coole Freizeitaktivitäten runden das tolle Programm ab.
• Die Übernachtung und Vollverpflegung erfolgen in der Sportschule Oberhaching.
Ziele
• Wir möchten jede/n Teilnehmer/in mit unserem Programm begeistern.
• Jede/r Teilnehmer/in sollte mit Freude und Begeisterung an unseren Veranstaltungen teilnehmen.
• Wir möchten jede/n Teilnehmer/in sowohl sportlich als auch in der Entwicklung seiner Persönlichkeit fördern.
Zielgruppe
• Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 15 Jahre. • Torhüter, ob Junge oder Mädchen, Anfänger oder Profi, Vereinsmitglied oder kein Vereinsmitglied.
Voraussetzungen
• Bei uns ist jeder herzlich willkommen, der Lust auf ein tolles und qualitativ hochwertiges Fußballprogramm hat.
• Es sind keine besonderen Voraussetzungen nötig.
Hinweis
• Ein Teil der Einnahmen fließt in soziale Projekte.
• Sozial und wirtschaftlich benachteiligte Familien können sich um einen Platz für ihren Nachwuchs bewerben. Mehr Informationen unter bfv-sozialstiftung.de.
• KOSTENERSTATTUNG/RÜCKTRITTSKOSTEN: Die Höhe der Rücktrittskosten für abgesagte Ferien-Veranstaltungen richtet sich nach dem Eingang der Absage.
• Absagen müssen immer in schriftlicher Form (Email oder Post) erfolgen.
• Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
• Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnehmergebühr
• Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Teilnehmergebühr
• Bei unentschuldigtem Fernbleiben: 100% der Teilnehmergebühr
• Bei Vorlage eines ärztlichen Attests entfallen die Rücktrittskosten. Das Attest muss spätestens 1 Woche nach der schriftlichen Absage in der Abteilung Ferien vorliegen, ansonsten greifen die o.g. Rücktrittskosten.
• Sollte die Veranstaltung aufgrund diverser Gründe (Verletzung, Krankheit, Urlaub, Familienfeier, Heimweh usw.) vorzeitig abgebrochen werden, müssen wir leider von einer Kostenerstattung absehen!