Inhalte
Während der drei Lehrgangstage steht die Vermittlung der 17 Fußballregeln im Vordergrund. Darüber hinaus werden folgende Themen behandelt:
- praktische Hinweise und Tipps zur Leitung von Fußballspielen
- Umgang mit Spielern und Offiziellen
- Bearbeitung der offiziellen Dokumente (z. B. Spielbericht Online, Schiedsrichteransetzungen)
Ziele
Ausbildung zum Fußball-Schiedsrichter bzw. zur Fußball-Schiedsrichterin.
Zielgruppe
Alle Fußballbegeisterte, die Interesse an der Tätigkeit als Fußball-Schiedsrichter*in haben.
Voraussetzungen
- Spaß am Fußball
- Interesse, sich persönlich weiterzuentwickeln
- Ausgeprägter Fairplay-Gedanke
Das Mindestalter für die Zulassung zur Prüfung beträgt am Tag der Prüfung 14 Jahre.
Man muss Mitglied in einem Verein des HFV sein.
Die Anmeldung wird durch den Schiedsrichter*innenobmann oder die Schiedsrichter*innenobfrau des anmeldenden Vereins vor Beginn des Lehrgangs bestätigt. Die Kosten für die Ausbildung übernimmt in der Regel der anmeldende Verein.
Hinweis
Die Ausbildung zum Fußball-Schiedsrichterin/zur Fußball-Schiedsrichterin findet an drei aufeinanderfolgenden Lehrgangstagen ohne Übernachtung statt. Eine durchgängige Anwesenheit an allen dreien Lehrgangstagen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Diese beinhaltet eine schriftliche Überprüfung der Regelkenntnis. Eine praktische/sportliche Prüfung ist nicht Bestandteil der Prüfung.
Zeitlicher Ablauf:
Freitag, 09.10.2026: 17:00 – 21:00 Uhr
Samstag, 10.10.2026: 09:30 - 16:00 Uhr
Sonntag, 11.10.2026: 09:00 - 14:00 Uhr
Am Montag, 30. November 2026 wird abends (19:00 – 21:00 Uhr) eine verpflichtende Folgeveranstaltung stattfinden.