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![[Post New]](/forum/templates/default/images/icon_minipost_new.gif) 15.03.2009 16:40:47
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Bernd
Beigetreten: 15.03.2009 16:25:47
Beiträge: 1
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Ich erledige im Verein unter anderem auch die Mitliederverwaltung / Passantragbearbeitung usw.
Suche nach Spielerpassdaten : Grund Vereinswechsel
Unter Spielberichtigungen ist das Feld Vereinsname nicht zu ändern.
Vor einem Jahr konnte ich noch bei Eingabe von : Name, Vorname , Geburtsdatum den
Verein ausmachen in dem der betreffende Spieler beim Abgangsverein noch gemeldet ist bzw. abgemeldet ist.
Geht das nicht mehr.
Wer weiß Rat
Gruß Bernd
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![[Post New]](/forum/templates/default/images/icon_minipost_new.gif) 31.03.2009 10:22:20
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Thomas Münzberg
Beigetreten: 31.03.2009 10:14:35
Beiträge: 8
Standort: Thüringer Fußball-Verband
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Hallo Bernd,
mit Sicherheit wurde da etwas im LV umgestellt. Normalerweise sollte man auch aus Sicht des Datenschutzes (Anzeige Geburtsdaten) keinen Zugriff auf andere Vereine haben. In Thüringen hat jeder Verein nur Einsicht auf die eigenen Spielberechtigungen.
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Thomas Münzberg
DFBnet-Verantwortlicher
Thüringer Fußball-Verband
Homepage: www.tfv-erfurt.de
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![[Post New]](/forum/templates/default/images/icon_minipost_new.gif) 02.04.2009 11:42:43
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SFC08
Beigetreten: 02.04.2009 11:37:39
Beiträge: 1
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Hallo Thomas,
diese Argumentation mit dem Datenschütz kann ich nur sehr bedingt nachvollziehen. Denn, der Userkreis des Pass-Online beschränkt sich auf einige wenige dazu berechtigte Personen. Im Zeitalter der Onlineangebote im DFBnet sollte es den Vereinen möglich gemacht werden, Spielberechtigungen von Spielern anderer Vereine zu prüfen. Datenschutz hin oder her, dann dürfte ich die Daten unserer eigenen Spieler garnicht einsehen können.
Viele Grüße
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![[Post New]](/forum/templates/default/images/icon_minipost_new.gif) 03.04.2009 10:44:49
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Thomas Münzberg
Beigetreten: 31.03.2009 10:14:35
Beiträge: 8
Standort: Thüringer Fußball-Verband
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Hallo SFC08, kurz zu deinen Punkten:
"Denn, der Userkreis des Pass-Online beschränkt sich auf einige wenige dazu berechtigte Personen"
Ich gehe jetzt mal nur vom Datenschutzgesetz aus, egal ob berechtigte Person oder nicht. Das sind ja auch nicht nur "ein paar wenige", sondern immerhin (bei uns) ca. mind. 1000 Personen bei 1000 Vereinen, vorausgesetzt nur eine Person im Verein hat den Zugang. Noch bedenklicher ist, dass man sich Spielerlisten (CSV?) mit den Daten erzeugen und somit missbrauchen könnte.
"... Spielberechtigungen von Spielern anderer Vereine zu prüfen."
Also meiner Meinung nach ist das Aufgabe des Staffelleiters, wenn es um den Einsatz spielberechtigter Spieler geht. Bei uns kann auch jeder Staffelleiter eine solche Berechtigung erhalten. Datenschutztechnisch ist das für mich okay, da dies für einen korrekten Ablauf des Spielbetriebs sorgt.
"Datenschutz hin oder her, dann dürfte ich die Daten unserer eigenen Spieler garnicht einsehen können."
Doch. Laut Gesetz darfst du das, wenn jeder Spieler Mitglied des Vereins ist. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Verarbeitung spielerrelevanter Daten.
Zuletzt bearbeitet am 03.04.2009 10:46:00, insgesamt einmal bearbeitet.
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Thomas Münzberg
DFBnet-Verantwortlicher
Thüringer Fußball-Verband
Homepage: www.tfv-erfurt.de
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![[Post New]](/forum/templates/default/images/icon_minipost_new.gif) 11.05.2013 11:16:49
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Marcel
Beigetreten: 11.05.2013 11:04:50
Beiträge: 1
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Moin,
ich hoffe, das Ihr mir helfen könnt!
Wenn in Einzelfällen die orginalen Pässe der Spieler bei der Passkontrolle nicht vorliegen, habe ich dann als Betreuer/Trainer die Möglichkeit die Spielberechtigungen der Spieler durch das Pass-Online Verfahren nachzuweisen?
Muss der Spieler sich dennoch ausweisen, z.B. Peronalausweis?
MfG Marcel
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![[Post New]](/forum/templates/default/images/icon_minipost_new.gif) 12.05.2013 17:03:34
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m.dehmel
Beigetreten: 27.12.2011 14:47:08
Beiträge: 25
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Für den NFV steht in der Spielordnung
§4
.....
Ersatzweise kann der Nachweis der Spielerlaubnis bei fehlendem Spielerpass auch in
Form eines Ausdrucks aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet oder durch eine
Online - Überprüfung geführt werden. Die Identität des Spielers soll bei einem fehlenden
Spielerpass über einen gültigen Lichtbildausweis nachgewiesen werden.
Wie dies in anderen Landesverbänden geregelt ist,
sollte in der entsprechenden Spielordnung nachzulesen sein.
MfG M. Dehmel
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